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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen HSH-Chef 

Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Untreue gegen den Vorstandsvorsitzenden Dirk Jens Nonnenmacher sowie weitere amtierende und ehemalige Manager der angeschlagenen HSH Nordbank. Gegenstand der Ermittlung ist die Millionenzahlung der Landesbank an die US-Investmentbank Goldman Sachs im vergangenen Jahr. Das berichtet das "Handelsblatt" in seiner Onlineausgabe.

Strafanzeige wegen Untreue

Der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate hatte in der vergangenen Woche Strafanzeige gegen HSH-Nordbank-Chef Dirk Jens Nonnenmacher, seinen Stellvertreter Peter Rieck und Kapitalmarktvorstand Joachim Friedrich sowie Ex-HSH-Chef Hans Berger erstattet. Wie banktip.de bereits berichtete, hatte die Landesbank von Hamburg und Schleswig-Holstein 45 Millionen US-Dollar an Goldman Sachs überwiesen, obwohl die Verpflichtung dazu umstritten war.

Goldman Sachs hatte sich bei der HSH Nordbank gegen Kreditausfälle der zahlungsunfähigen Investmentbank Lehman Brothers versichert, die Frist ihrer Ansprüche aber um drei Wochen versäumt.
Strafverteidiger Strate ist der Ansicht, dass die Landesbank gar nicht hätte zahlen müssen, da Goldman Sachs die Frist klar versäumt hatte. Das sei Untreue auf Seiten der HSH-Manager, sagte Strate gegenüber der Zeitung.

Problematisch an dem Vorgang sei auch, dass die HSH Nordbank laut einem KPMG-Gutachten von Ende November selber schon quasi zahlungsunfähig gewesen sei, so der Vorwurf von Strate.

HSH Nordbank widerspricht Vorwürfen

Die HSH widerspricht den Vorwürfen: "Wir sind überzeugt, dass die damalige Entscheidung nicht nur formal korrekt, sondern auch unternehmerisch unumgänglich war", sagte ein Sprecher der Landesbank. Auch die Sozietät Freshfields habe dem Aufsichtsratsvorsitzenden gegenüber bestätigt, sie hätten "keinerlei Anhaltspunkte gefunden, die damalige Vorstandsentscheidung sei sachlich nicht vertretbar".

Man könne die Eröffnung des Verfahrens gegen genannte Personen daher nicht nachvollziehen. "Herr Nonnenmacher war zudem an der Entscheidung nicht beteiligt", sagte der Sprecher gegenüber dem "Handelsblatt". Bereits letzte Woche habe die HSH Nordbank der Staatsanwaltschaft die notwendigen Unterlagen zum Vorgang zur Verfügung gestellt und die KPMG zur "vollständigen Aufklärung" beauftragt.

Banker haben besondere Vermögensbetreuungspflicht

Erhärtet sich der Verdacht der Untreue, droht den betreffenden Managern bis zu zehn Jahren Haft. Bankmanager unterliegen laut Kreditwesengesetz einer besonderen Vermögensbetreuungspflicht. Erfüllen sie diese nicht, machen sie sich der Untreue schuldig. Allerdings muss ihnen dabei Vorsatz nachgewiesen werden.

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