
Basiskonto für Jedermann
Die Jedermann-Konten werden auf Guthaben-Basis eröffnet, und können wie ein normales Girokonto für Überweisungen, Auszahlungen und Einzahlungen, und Barabhebungen verwendet werden. Banken dürfen ab dem 19. Juni dann niemandem mehr eine Kontoeröffnung verwehren, selbst wenn er keine festen Wohnsitz hat, eine negative Bonität aufgrund negativer Einträge bei der Schufa hat, oder einen unklaren Aufenthaltsstatus.
Transparenz in Sachen Kosten
Bei den Jedermann-Konten sind die Banken dazu angewiesen, vor dem Vertragsabschluss und während der Laufzeit in Sachen Gebühren transparente Informationen an den Kontoinhaber weiterzugeben. Ab dem 18. September 2016 gelten zudem die Regelungen zur Kontenwechselhilfe, die ebenfalls von der EU vorgegeben wurden, und dann auch in Deutschland umgesetzt werden.