Die Sparkassen haben einen Teilerfolg im Streit um die Benutzung ihrer Geldautomaten durch Direktbankkunden erstritten. Das Landgericht München urteilte, die Sparkassen seien nicht dazu verpflichtet, ihre Geldautomaten für Kunden von Direktbanken mit Visa-Kreditkarten zu öffnen.
Direktbanken unterliegen im Geldautomatenstreit
An dem Verfahren beteilgt waren die ING-DiBa, die Citibank und die Volkswagenbank auf der einen und die Sparkasse auf der anderen Seite. Dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) zufolge hat das Gericht die Klage der Direktbanken in allen Punkten zurückgewiesen.
"Das Urteil des Landgerichts München macht deutlich, dass viele Direktbanken ihr Versprechen einer sicheren Bargeldversorgung für ihre Kunden nicht aus eigener Kraft erfüllen können. Sie können dies nur als Trittbrettfahrer von Wettbewerbern. Dies müssen Sparkassen auch in Zukunft nicht akzeptieren", sagte ein DSGV-Sprecher nach dem Urteil.
Viele vorläufige Entscheidungen ergangen
Derzeit laufen mehrere Gerichtsverfahren, die sich mit der Sperrung der Geldautomaten für Direktbankkunden befassen. Vor dem Landgericht München hatte bereits das Landgericht Halle in einem Eilverfahren zugunsten einer Sparkasse entschieden. Allerdings mussten einige Sparkassen aufgrund von einstweiligen Verfügungen ihre Geldautomaten auch wieder für Kreditkarten von Direktbanken öffnen.
Das Urteil des LG München ist derzeit die einzige Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren zu dieser Thematik. Die ING-DiBa hat bereits angekündigt, gegen diese Entscheidung in die Berufung zu gehen.

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