Private Bauherren unternehmen nach Ansicht von Experten viel zu selten eine Schlussbegehung mit dem Bauunternehmen. Als Schlussbegehung wird die Kontrolle des Hauszustandes bezeichnet, bevor die Gewährleistung endet - also fünf Jahre nach dem Einzug. Die Frist hat der Gesetzgeber festgelegt, weil sich viele Baumängel erst spät zeigen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin.
Mängel innerhalb von 5 Jahren beseitigen
Das sollten Bauherren und Besitzer neuerer Häuser unbedingt nutzen, rät Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB). "Vor allem Bauherren, die bereits einen Mangel entdeckt haben, den der Bauunternehmer aber mit Hinweis auf die abgelaufene Gewährleistungsfrist nicht behoben hat, bekommen unter Umständen jetzt noch einmal die Chance auf Mängelbeseitigung." Für sie alle gilt: Verjährungsfristen noch einmal genau prüfen und gegebenenfalls erneut Nachbesserung fordern.
Umgekehrt kann ein Bauunternehmer Schadenersatz verlangen, wenn er voreilig zur Mängelbeseitigung aufgefordert wurde und für den Schaden gar nicht haftet - oder wenn trotz der Vermutungen des Hausbesitzers gar kein Schaden vorliegt. Der Verband weist außerdem darauf hin, dass die Verjährung von Schäden gehemmt ist, solange über mögliche Mängelansprüche verhandelt wird.
Nach Entdeckung eines Mangels schnell handeln
Grundsätzlich sollte niemand lange zögern, wenn er während der Gewährleistungsfrist einen Mangel entdeckt. "Dann heißt es schnell handeln", rät Verbraucherschützer Penningh aus langjähriger Erfahrung, "denn je mehr Zeit vergeht, umso größer ist die Gefahr, dass die Baufirma gar nicht mehr existiert."
Die Mängel müssen aber auch immer nur von dem Unternehmer behoben werden, der für den Mangel verantwortlich ist, sagt Pennigh. "Beauftragt ein Bauherr die falsche Firma mit der Reparatur, so kann diese ihm ihre Arbeit in Rechnung stellen beziehungsweise Schadensersatz fordern, wenn sie umsonst auf die Baustelle gerufen wurde." Deshalb ist wichtig, vorher genau zu klären, welche Firma für welches Handwerk verantwortlich war.