Anbieter einer Riester-Rente müssen Verbraucher umfassend über Kosten und Risiken des Produktes informieren. Der Riester-Sparer ist über die Kosten, die für Abschluss und Verwaltung eines Vertrages in der Anspar- und Auszahlungsphase entstehen, aufzuklären. Das unterscheidet laut der Initiative "Altersvorsorge macht Schule" die Riester-Rente von anderen Altersvorsorgeprodukten. An der Iniative beteiligen sich die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung, die Volkshochschulen und andere Partner.
Informationspflichten betreffen auch eventuelle Wechselgebühren
Auch Kosten für die Umstellung oder den Wechsel in ein anderes gefördertes Altersvorsorgeprodukt oder zu einem anderen Anbieter sind exakt zu beziffern. Sämtliche Kosten müssen in Euro angegeben werden.
Anbieter muss Modellrechnung vorlegen
Weiterhin sehen die gesetzlichen Informationsvorschriften vor, dass alle Anbieter eine Modellrechnung in gleicher Weise dem Riester-Sparer vorlegen. Diese Beispielrechnung soll die Entwicklung des Guthabens bei gleichbleibenden Einzahlungen über einen Zeitraum von zehn Jahren zeigen. Zusätzlich muss der Anbieter über Anlagemöglichkeiten, Struktur der Geldanlage und das Risikopotential informieren. Kommt der Anbieter nicht seinen Informationspflichten nach, sollte sich der Sparer für einen anderen Anbieter entscheiden.
Jährlich Informationen über Beiträge, Kapital, Erträge und Kosten
Auch nach Vertragsabschluss muss der Verbraucher jedes Jahr schriftlich über die Verwendung der eingezahlten Beiträge, das gebildetete Kapital, die erwirtschafteten Erträge, die einbehaltenen Kosten und die gezahlte Zulage informieren. Damit können Riester-Sparer kontrollieren, ob sie die volle Zulage in Höhe von 154 Euro erhalten haben. Falls dies nicht der Fall ist, sollte man die Beitragshöhe für das laufende Jahr auf den Mindesteigenbetrag von vier Prozent des Vorjahreseinkommens anpassen.

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